Vorsorge für Unter­nehmen



Vier versicherungstechnische Bereiche:

  • Betriebs- und Berufshaftpflicht inkl. der Familienhaftpflicht der Inhaber
  • Inhalts-, Betriebsunterbrechungs- und Elektronikversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Immobilienversicherung


Immobilienversicherung

Unsere Prinzipien:

  • Individuelle Deckungskonzepte werden eingearbeitet.
  • Übersichtlichkeit durch Hauptfälligkeit zum 01.01. eines Jahres fällig.
  • Update garantiert Verbesserung für alle Policen.




Die Berufs- und Betriebs­haftpflicht-Versicherung

Hierbei handelt sich um einen umfassenden Schutz unter Einbeziehung der extrakorporalen Blutreinigungsverfahren für sämtliche Inhaber von Praxen und Dialysezentren sowie für die angestellten Ärzte und Mitarbeiter/innen im Fall einer fahrlässigen Verletzung gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.

Eingeschlossen sind:

  • Betriebs- und Berufshaftpflicht, selbstgenutzter betrieblicher Haus- und Grundbesitz
  • Heimdialyse
  • Umwelthaftpflicht-Basis-Versicherung einschließlich Kleingebinde
  • Mietsachschäden
  • Notfall- / Notarztdienste
  • Privat- und Familienhaftpflicht
  •     gelegentliche ärztliche Tätigkeit wie Notfallbehandlungen, Erste-Hilfe-Leistungen, Freundschaftsdienste, gelegentliche ambulante
  • Praxisvertretungen bis max 30 Tage im Jahr, ärztlicher Einsatz auf Veranstaltungen
  • Selbstherstellung von Konzentraten ausschließlich für des Eigenbedarf
  • gelegentliche Gutachtertätigkeit
  • Bluttransfusion



Die Inhalts-, Betriebsunter­brechungs-, Elektronik- Versicherung

Brand, Einbruch, Elektronik oder Wasserschäden-Risiken sind abgesichert Hohe Schadensummen können bei falscher Absicherung existenzgefährdend sein.


Dieses Konzept speziell für Dialysezentren bietet:


  • sehr weitreichenden Deckungsumfang gegen alle große Gefahren
  • die Zusammenfassung der Police mit nur einem Bedingungswerk
  • spezielle Zusatzabsicherungen für Dialysezentren
  • das Preis-Leistungsverhältnis hebt sich positiv vom
    Markt ab


Die Rechtsschutz-Versicherung

Rechtsstreitigkeiten können eine kostspielige Angelegenheit werden. Über eventuelle Regressverfahren hinaus sind Ärzte von einer Reihe von Risiken bedroht. Beispielweise könnte ein Vorwurf wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben werden. 


Nicht auszuschließen sind auch Streitigkeiten im Rahmen des regulären Praxisbetriebs, z.B. Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht, im Mietrecht und aus anderen Gründen. 


Eingeschlossen in die Rechtsschutzversicherung sind die Risiken bei Strahlenschutz, Datenschutz, Steuer- und Umweltstrafen (Entsorgung) und vieles mehr...


 
 
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